Spenden

Falls Sie die politische Arbeit des Kreisverbandes Odenwald der Partei "DIE LINKE." finanziell mit einer Spende unterstützen möchten, finden Sie unsere Bankverbindung im Impressum.

Bitte geben Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Adresse im Verwendungszweck der Überweisung an, da es uns das Parteiengesetz verbietet, anonyme Spenden anzunehmen.

Steuer & Spendenbescheinigungen

 

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden:

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien steuerlich abzugfähig.
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,-€, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,-€ jährlich, werden nach dem EStG §34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,-€ bzw. 1.650,-€, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,-€ bzw. 3.300,-€ nach dem EStG §10b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach §34g gewährt worden ist.

 

Spendenbescheinigungen:

Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus. Bei Spenden bis 200,-€ reicht jedoch im im Allgemeinen für die Steuererklärung ein einfacher Nachweis z.B. in Form eines Kontoauszugs aus.