„Für einen neuen Infrastrukturkonsens“ - Es gilt das gesprochene Wort

Rede zum Antrag der SPD "Für einen neuen Infrastrukturkonsens:Gemeinsam Zukunft planen – Infrastruktur bürgerfreundlich voranbringen > Drucksache 17/9156 <

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DIE LINKE. Kreisverband Odenwaldkreis: Solidarität mit den Beschäftigten von Schlecker

„Über 35.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ‚Schlecker‘ und ‚Ihr Platz‘ bangen nach der Insolvenz um ihre Arbeitsplätze. Sie haben für die Familie Schlecker ein Milliarden-Vermögen erarbeitet. DIE LINKE. Odenwaldkreis unterstützt ihre Forderung, dass das gesamte Vermögen der Familie nun für den Erhalt der Arbeitsplätze eingesetzt werden muss. Am 9. Februar wird DIE LINKE um 15 Uhr vor der Schlecker-Filiale in Erbach, Treppenweg 2, den Beschäftigten ihre Solidarität zum Ausdruck bringen“, erklärt Lothar Löll, Vorsitzender der LINKEN im Odenwaldkreis.

„Anton Schlecker, der im Jahr 2011 mit einem geschätzten Vermögen von zwei Milliarden Euro zu den reichsten Männern Deutschlands gehörte, darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Sein riesiges Vermögen hat er nicht selbst erarbeitet, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb müssen sie an der Entscheidung, wie es bei Schlecker weiter geht, beteiligt werden. Am besten wäre es, wenn Schlecker in Form einer Genossenschaft künftig von den Beschäftigten geführt werden würde. Sie denken langfristig und nicht nur an kurzfristige Profite, weil sie ihre Arbeitsplätze erhalten wollen. Und sie wissen durch den direkten Kundenkontakt, wie die Schlecker-Märkte attraktiv gemacht werden können.

 

 

Durch zahllose verlorene Prozesse vor den Arbeitsgerichten hat Anton Schlecker den Ruf seiner Firma ruiniert, bis niemand mehr dort einkaufen wollte. Es kann nicht sein, dass die Opfer dieser miesen Arbeitsbedingungen dafür nun auch noch ihre Arbeitsplätze verlieren.“

 
 

Unser Partnerkreisverband

 
 
Reichtumsuhr

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Quelle: www.vermoegensteuerjetzt.de

 
 

Die neuen Öffnungszeiten des Wahlkreisbüros in Bad König:

Elke Löll ist Ansprechpartnerin als neue Wahlkreismitarbeiterin

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros der LINKEN in Bad König:

Dienstag von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Donnerstag von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Telefonisch erreichbar ist das Büro unter:

06063-5036941


 
 

Oben bleiben!

 

Heraus zum 1. Mai!

Kommt zur Maifeier des DGB in Bad König!

Der Parteivorstand der LINKEN ruft Mitglieder, Sympathisantinnen und Freunde, Wählerinnen und Wähler der LINKEN dazu auf, sich an den Veranstaltungen der Gewerkschaften zum 1. Mai zu beteiligen.

Auch im Odenwald ist DIE LINKE aufgerufen zusammen mit anderen linken Gruppen die Veranstaltung des DGB in Bad König zu besuchen und sich an der Kundgebung zu beteiligen, damit daraus keine SPD-Feierlichkeit wird! Deshalb rufe ich unsere Mitglieder auf, am 1. Mai in Bad König ab 11 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz Flagge zu zeigen gegen die Erfinder der Agenda 2010, gegen die Kriegsparteien, gegen die Parteien, die schon lange den Bürger in diesem Land nicht mehr vertreten! Kommt zum 1. Mai! Es ist der Kampftag der Arbeiterklasse, kein Feiertag der Sozialdemokratie!

DIE LINKE im Odenwaldkreis wird auch in diesem Jahr das Infobüro am Schloßplatz in Bad König geöffnet haben, um Interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Information und zum Gespräch zu bieten.

Es ist wichtig, ein machtvolles Zeichen für gute Arbeit, gute Löhne und soziale Sicherheit in Europa zu setzen. Ob hier oder anderswo - der Ruf sollte laut zu hören sein: Wir zahlen nicht für eure Krise! Guter Lohn für gute Arbeit - für eine gerechte Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums! Hinter dem angeblichen Jobwunder von Merkel und Rösler verbirgt sich eine Zunahme schlecht bezahlter und prekärer Jobs. Diese Entwicklung hat ihren Ursprung in den Hartz-Gesetzen von SPD und Grünen. 2,5 Millionen reguläre Vollzeitarbeitsplätze sind seit 2000 vernichtet worden.


Teilentschuldung durch den kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen???

Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE. im Odenwälder Kreistag

Jubelantrag der CDU

DIE LINKE ist darüber verwundert, mit welcher Ignoranz die CDU-Fraktion einen Jubelantrag zu den bereits seit Jahren desolaten Kreisfinanzen einbringt. Die CDU bringt es fertig, von einem „Kommunalen Schutzschirm“, der in seiner Form in Deutschland einmalig sei, zu sprechen. Hier versuchen die Christdemokraten, sich wieder einmal selbst zu feiern. Tatsache ist aber, dass es sich bei den selbsternannten Brandschützern letztlich um Brandstifter handelt. Die Beweise dafür liegen auf der Hand.

Bei genauer Betrachtung ist festzustellen, dass es sich bei dem von der schwarz-gelben Koalition in Wiesbaden dem staunenden Publikum präsentierten Schutzschirm um eine Mogelpackung handelt.

Wenn etwas Positives an dem CDU-Antrag zu erkennen ist, dann reduziert sich dies auf die schlichte Feststellung, dass das Land Hessen wieder lebens- und handlungsfähige Städte, Gemeinden und Landkreise braucht. Die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit brauchen wir dringend, um im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort die kommunale Infrastruktur erhalten und ausbauen zu können.

Der sogenannte Schutzschirm, den die in einem chaotischen Zustand befindliche Landesregierung jetzt aufspannen will, wird nichts Grundlegendes an der Finanznot der hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise ändern. Dies gilt sowohl für den Odenwaldkreis als auch für die beiden „Schutzschirm-Kommunen“ Erbach und Hesseneck, die nach den Plänen der CDU-geführten Landesregierung an den vergifteten „Segnungen“ teilhaben sollen. Seltsam deshalb, weil durch den Schuldenschirm ein Haushaltsausgleich nicht zu erzielen ist.

DIE LINKE lehnt den „Kommunalen Schutzschirm“ ab

Städte, Gemeinden und Landkreise, die wie der Odenwaldkreis pleite sind, bleiben trotz Schutzschirm auch in Zukunft pleite. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Hessisches kommunales Schutzschirmgesetz“ Sanktionen, die faktisch das Ende der kommunalen Selbstverwaltung bedeuten.

DIE LINKE lehnt diese Art Schutzschirm ab. Wir halten es stattdessen für notwendig, die Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise durch höhere staatliche Einnahmen deutlich zu verbessern.

Die Rahmenvereinbarung über einen „Kommunalen Schutzschirm in Hessen“, die am 21. Januar 2012 zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden – dies sind der Hessische Landkreistag, der Hessische Städte- und Gemeindebund und der Hessische Städtetag – und der Landesregierung

geschlossen wurde, ist aufgrund der Tatsache, dass den hessischen Kommunen das Wasser bis zum Hals steht und sie keine Alternative sehen, zustande gekommen.

Für die Kommunen wird es fürchterlich, sich unter den Schutzschirm und letztlich in eine vorher noch nie dagewesene Abhängigkeit gegenüber dem Land Hessen zu begeben, auch wenn es sich angeblich um eine freiwillige vertragliche Regelung handeln soll. So war dies jedenfalls von kommunalen Spitzenvertretern, die an der Verhandlungsrunde mit der Landesregierung teilgenommen hatten, zu hören.

In der FAZ vom 18. Januar 2012 war zu lesen, dass selbst der FDP-Bürgermeister der Stadt Steinbach (Taunus), Dr. Stefan Naas, den sogenannten Schutzschirm kritisch sieht. Völlig zu Recht stellte er fest:

„Für den politischen Satz, die Schulden drastisch abzubauen, machen wir eine kommunale Welt kaputt.“

Dr. Naas kritisiert offen die von seiner Partei, der FDP, mitgetragene Schuldenbremsenpolitik, weil er als Bürgermeister sehr gut einschätzen kann, was diese für seine Einwohnerinnen und Einwohnern an katastrophalen Einschnitten bringt und letztendlich an Konsequenzen hat.

Der Schutzschirm ist eine Mogelpackung

Der sogenannte Schutzschirm ist zudem eine Mogelpackung, weil die CDU-/FDP-Landesregierung den Kommunen Jahr für Jahr 344 Millionen Euro entzieht, welche eigentlich den Städten, Gemeinden und Landkreisen gehören. Ich erinnere daran, dass bereits im November 2010 vor dem Hessischen Landtag Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landräte gegen die Finanzpolitik der Landesregierung demonstrierten. Bei der Demonstration ging es um die Beschneidung des Kommunalen Finanzausgleichs um diese 344 Millionen Euro jährlich. Das sind 12 Prozent des gesamten Kommunalen Finanzausgleichs, die die Landesregierung den Kommunen seit 2011 vorenthält!

Wenn die CDU-geführte Landesregierung nun pro Jahr den Städten, Gemeinden und Landkreisen ein Almosen über den sogenannten Rettungsschirm zurückgibt, so ist das letztlich keine Hilfe und keine besondere Leistung des Landes. Es ist vielmehr der untaugliche Versuch, davon ablenken zu wollen, dass man erst das Geld den Kommunen weggenommen hat und diese Untat mit deutlich weniger Geld wieder reparieren will. Ein nordhessischer Kommunalpolitiker brachte dies auf den Punkt mit den drastischen Worten:

„Die nehmen uns eine halbe Sau und geben uns ein Pfund Gehacktes zurück“.

Taschenspielertrick der CDU-geführten Landesregierung

Nach Adam Riese macht das Land durch die Kürzung der Mittel im Kommunalen Finanzausgleich

um 344 Millionen Euro einen Gewinn zu Lasten der Kommunen in der Größenordnung von 204 Millionen Euro pro Jahr. Dieser Gewinn entsteht dadurch, da das Land nur 140 Millionen Euro an Lasten der Kommunen übernimmt. Diese Rechnung zeigt, dass es sich bei dem Schuldenschirm lediglich um einen Taschenspielertrick handelt.

Der schwarz-gelbe Rettungsschirm ist aus der Sicht der LINKEN nicht geeignet, die Finanznot der Kommunen, in die mit Ausnahme von Eschborn die Städte, Gemeinden und Landkreise größtenteils ohne eigenes Zutun geraten sind, dauerhaft zu lösen. Die Kürzung der Finanzmittel um jährlich 344 Millionen Euro übersteigt in zehn Jahren bereits den durch den Rettungsschirm bereitgestellten Betrag. Darüber hinaus wird zur Finanzierung des Rettungsschirms zum Teil auf den Kommunalen Finanzausgleich zurückgegriffen, d.h. die Kommunen, die nicht an den „Segnungen“ des Rettungsschirms teilhaben, dürfen mitbezahlen.

Ein weiterer Konstruktionsfehler ist in der Tatsache zu sehen, dass Kredite, die sich im Bereich der Sondervermögen – z.B. Eigenbetriebe – befinden, nicht unter den kommunalen Schutzschirm fallen. Das sind insgesamt 67,5 Millionen Euro an Schulden der Eigenbetriebe des Odenwaldkreises, die außen vor bleiben. Es handelt sich dabei um einen besonders üblen Trick der Landesregierung, denn diese hatte die Kommunen in der Vergangenheit stets ermutigt, Eigenbetriebe zu gründen.

Was aber noch problematischer ist:

Zwar werden alte Schulden übernommen, ein klares Konzept zur Vermeidung neuer Haushaltsfehlbeträge gibt es aber nicht. Wir dürfen daher gespannt sein auf die konkreten Vereinbarungen, die die betroffenen Kommunen mit dem Land zur Konsolidierung ihrer Haushalte schließen müssen.

Der Odenwaldkreis bleibt mit und ohne Schutzschirm pleite!

Der Odenwaldkreis wird gar nicht in der Lage sein, aufgrund weiterer Sparmaßnahmen einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Das haben bereits die bisherigen Anstrengungen gezeigt, die alle fruchtlos geblieben sind. Der Schutzschirm des Landes wird daran nichts ändern, denn dieser ist eine mehr als löchrige Fehlkonstruktion. Selbst gravierende Einschnitte beim Personal, selbst das Streichen von Mitteln für soziale Einrichtungen, für kulturelle Initiativen, für unsere Vereine, das Schließen von schulischen, sportlichen und kulturellen Einrichtungen, all dies wird nicht ausreichen, um das Spardiktat der Landesregierung zu erfüllen.

Soll durch den sogenannten Schutzschirm gar erreicht werden, dass demnächst das aus Steuermitteln errichtete Kreiskrankenhaus privatisiert wird?

Soll dies zum Wohle der Aktionäre der privaten und profitorientierten Krankenhauskonzerne geschehen?

Wir sagen: Gesundheit darf nicht zur Ware verkommen, mit der Gesundheit darf nicht an den Börsen spekuliert werden!

Dass offenbar nichts unmöglich ist, zeigt die jüngst erfolgte Teil-Privatisierung der Horst-Schmidt-Kliniken in Wiesbaden durch CDU und SPD – die entgegen dem Rat des früheren Wiesbadener Oberbürgermeister Exner (SPD) und gegen den Widerstand tausender Bürgerinnen und Bürger erfolgte. Zur gleichen Zeit läuft die Hessen-SPD Sturm gegen die Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg, denn es hat sich inzwischen gezeigt, dass die von der CDU betriebene Privatisierung zu Lasten der Qualität bei Behandlung und Pflege geht. Wie passt dies zusammen?

Verfassungsklage der Landkreise gegen das Land Hessen

Ohne eine deutlich verbesserte Finanzausstattung der hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise wird es keine Verbesserung der Haushaltssituation geben. Ich erinnere daran, dass die 21 hessischen Landkreise in ihrer Not jetzt erstmals das Land wegen mangelnder finanzieller Unterstützung verklagt haben. Vor dem Staatsgerichtshof haben stellvertretend die Landkreise Bergstraße, Werra-Meißner und Waldeck-Frankenberg Verfassungsklage gegen die CDU/FDP-Landesregierung erhoben. Die Landkreise sind bekanntlich seit Jahren dramatisch unterfinanziert – und daran wird der sogenannte Schutzschirm auch nichts ändern.

Interessant hierbei ist, dass durch die neu geltende Schuldenbremse, die von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP in einer Großen Koalition initiiert wurde, die Landesregierung zum Sparen zwingt. Die Sinnhaftigkeit dieses Sparens ist mitunter mehr als zweifelhaft, zumal sich das Land auf Kosten der Kommunen sanieren will, wie das der Verfassungsrechtler Prof. Joachim Wieland feststellte.

Damit werde der Kern der kommunalen Selbstverwaltung ausgehöhlt. „Diese Klage ist gut begründet“, versicherte der Bonner Jurist, der die Landkreise vor dem Staatsgerichtshof vertritt.

In diesem Zusammenhang dürfte auch die kürzlich ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz von besonderer Bedeutung sein. Durch diese Entscheidung wird höchstrichterlich festgestellt, dass der dortige kommunale Finanzausgleich verfassungswidrig ist. Dem Landesgesetzgeber wurde aufgegeben, die Landkreise und die kreisfreien Städte des Landes Rheinland-Pfalz durch eine Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs zu stärken.

Der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz kommt eine wichtige Signalwirkung für die bei dem Hessischen Staatsgerichtshofe eingereichten Verfassungsklagen der Landkreise zu, da zum einen die entsprechende Vorschrift in der Verfassung für Rheinland-Pfalz mit Artikel 137 Absatz 5 der Hessischen Verfassung praktisch wortgleich ist. Zum anderen werden auch in Hessen bei der Bemessung der Finanzzuweisungen an die Kommunen die ausgesprochen expansiv anwachsenden Kosten im Sozialbereich nicht angemessen berücksichtigt, obwohl das Land nach dem Grundsatz des Verteilungsgerechtigkeit dazu verpflichtet wäre. Demzufolge besteht auch in Hessen dringender, verfassungsrechtlich gebotener Handlungsbedarf.

IMK: Schutzschirm ist keine Problemlösung

Wie Herr Prof. Dr. Achim Truger in der Stellungnahme des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung zu dem Entwurf des kommunalen Schutzschirmgesetzes ausführt, ist das Gesetz von einer echten Problemlösung noch weit entfernt.

In der Stellungnahme von Prof. Dr. Truger heißt es:

„Die Behauptung der Landesregierung sei ‚ - auch im Bundesvergleich - einzigartig und beispielgebend‘ ist nicht nachvollziehbar und irreführend.

Diesbezüglich muss berücksichtigt werden, dass das Land Hessen seinen Kommunen mit durchaus zweifelhafter Begründung über den KFA (Kommunalen Finanzausgleich) gerade erst jährlich 344 Mio. Euro entzogen hat. Die vom Land im Rahmen des Schutzschirms ‚großzügig‘ gewährten Zahlungen von maximal 120 Mio. Euro machen also nur gut ein Drittel der vorherigen Kürzungen aus. Konzentriert man sich auf die betroffenen Gemeinden / Landkreise, so ist nach einer groben Überschlagsrechnung davon auszugehen, dass diese gut 50 % der Kürzungen und damit 170 Mio. Euro zu tragen hatten. Mit anderen Worten erschöpft sich die ‚Großzügigkeit‘ der Landesregierung darin, dass sie den betroffenen Kommunen / Landkreisen etwas 50 % der vorherigen Kürzungen unter harten Auflagen wieder in Aussicht stellt.

In dem Gesetzentwurf fehlt jeder Auseinandersetzung mit der Frage, warum den betroffenen Kommunen schon seit längerer Zeit die Konsolidierung der Haushalte misslingt. Genau eine solche Auseinandersetzung ist jedoch eine notwendige Voraussetzung dafür, um einschätzen zu können, ob die im Rahmen des Schutzschirmgesetzes verlangte Konsolidierung innerhalb weniger Jahre wirklich eine realistische Perspektive darstellt. Es mag bequem sein, die Verantwortung für die Defizite jeweils individuell bei den betroffenen Kommunen zu suchen. Dabei wird jedoch übersehen, in welch hohem Maße die Kommunen in den letzten mindestens 10 Jahren unter bundespolitischen Entscheidungen zu leiden hatten. Dies betrifft zum einen die Fehlfinanzierung eigentlich bundespolitisch zu finanzierender Sozialleistungen auf kommunaler Ebene. Zum anderen betrifft es die per Saldo enormen Steuersenkungen in diesem Zeitraum. Allein letztere schlagen für die hessischen Kommunen mit Einnahmeausfällen von aktuell über 1 Mrd. Euro pro Jahr zu Buche.

Für eine nachhaltige Problemlösungsstrategie sind daher gezielte Steuererhöhungen unverzichtbar. Solche werden von der Landesregierung jedoch eben so wenig angesprochen wie die Tatsache, dass die Steuersenkungspolitik der schwarz-gelben Bundesregierung im Bund auch die finanziellen Grundlagen der hessischen Kommunen weiter beschädigt hat.“

Die Stellungnahme des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung spricht für sich und hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Sie bedarf keiner weiteren Kommentierung!

Wenn die Kommunen „systemrelevante“ Banken wären …

Würden die hessischen Städten, Gemeinden und Landkreisen über den Status von „systemrelevanten“ Banken verfügen, dann müssten wir uns heute nicht dem sogenannten kommunalen Schutzschirm auseinandersetzen.

Mit den Rettungsmaßnahmen für durch Spekulationsgeschäfte in Not geratene Banken hat sich der deutsche Staat bis über die Ohren verschuldet. Diese Schulden werden mit „Kürzungszwangsmaßnahmen“ auf die unterste Ebene, auf die Kommunen und damit auf die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, verlagert. Die Banken sind insbesondere mit dem Geld der Lohnsteuerzahler gerettet worden, die Gewinne bleiben aber wie bisher in den Taschen der Aktionäre und Finanzmarktspekulanten.

Wir brauchen keinen Schutzschirm in Höhe von mittlerweile bis zu einer Billion Euro für „systemrelevante“ Banken, Hedgefonds und sonstige Anleger. Stattdessen brauchen wir im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger einen wirklich funktionsfähigen und nachhaltig wirksamen Schutzschirm für die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise.

DIE LINKE fordert eine Schuldenbremse - jedoch zu Lasten der Superreichen!

Auch brauchen wir eine andere Schuldenbremse – nämlich eine Schuldenbremse, durch die die Superreichen und Besitzer großer Vermögen endlich wieder angemessen - wie beispielsweise unter Kohl - besteuert werden. Dazu gehört aber auch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die der Spekulation an den Finanzmärkten wirksam Einhalt gebietet.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der von der CDU propagierte Schutzschirm nicht zu einer nachhaltigen Lösung der desolaten Finanzlage des Odenwaldkreises beitragen wird. Dieser Schutzschirm wird von viel heißer Luft getragen. Wenn die CDU behauptet, der kommunale Schutzschirm sei eine Chance für den Odenwaldkreis, aus den Schulden herauszubekommen, dann ist dies reines Wunschdenken.

Die Linksfraktion teilt den in jeder Hinsicht unbegründeten Optimismus der CDU nicht, da bei näherer Prüfung alle Fakten gegen eine Teilnahme des Odenwaldkreises an der CDU/FDP-Mogelpackung „Schuldenbremse“ sprechen. An eine Konsolidierung des Haushalts des Odenwaldkreises zu glauben, wie die CDU es tut, gehört in das Reich der Fabeln.

Die Linksfraktion lehnt daher den CDU-Antrag ab.

 

 




 



Wahlkampfhilfe des KV Odenwald im Saarland

Elke und Lothar Löll vor der Saar-Wahl auf Soli-Tour

16,1 % hat DIE LINKE im Saarland geholt. Rechnerisch gibt es die Möglichkeit der Bildung einer Rot-Roten Regierung mit der SPD. Hierzu Rolf Linsler, Landesvorsitzender an der Saar: "Nach der Wahl gibt es an der Saar eine linke Mehrheit an Mandaten im Landtag. DIE LINKE wäre bereit, eine Regierung ohne Beteiligung der CDU zu unterstützen. Es liegt nun an der Saar-SPD, ob sie ihre inhaltliche Schwerpunkte durchsetzen will oder den Steigbügelhalter für die CDU spielen möchte. Wir sind bereit."
Doch die Saar-SPD und Heiko Maas haben offensichtlich kein Interesse ihre Wahlversprechen auch nur im entferntesten zu erfüllen. Sie haben sich früh auf eine große Koalition festgelegt.

Elke und Lothar Löll waren an der Saar und haben beim Wahlkampfendspurt in Neunkirchen und in der Saarbrücker Fußgängerzone mitgeholfen.

Oskar Lafontaine mit dem Odenwälder Kreisvorsitzenden Lothar Löll in der Saarbrücker Füßgängerzone
v.l.: Stephan Krieger, Elke Löll, Lothar Löll, Anton Stortchilov

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Termine im Odenwaldkreis
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27.04.2012 10:30 Uhr - Die LINKE bietet kostenlose Hartz IV-Beratung an

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23.05.2012 19:30 Uhr Offene Mitgliederversammlung DIE LINKE. Odenwaldkreis

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